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Ihr Partner rund um den Brandschutz 

Wir bringen Sicherheit 

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Unsere Firma

Beratung mit Sinn und Zweck

Brandschutz Rheinland fusioniert mit TBS

Technischer Brandschutz Service in Bornheim

Wir bieten professionelle Beratungsleistungen für Kunden aus dem Rheinland, der Eifel und darüber hinaus an.

Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um für Sie oder Ihr Unternehmen den Erfordernissen des abwehrenden Brandschutz gerecht zu werden.

Wir stellen brandschutztechnische Mängel und Gefahrenschwerpunkte durch unsere Experten fest und nennen Lösungsvorschläge.

Zertifizierte, von uns geprüfte Fachfirmen übernehmen auf Ihren Wunsch hin die Beseitigung der aufgeführten Mängel und Gefahren.

Unser Personal verfügt über eine professionelle Ausbildung vom Brandschutztechniker über Brandschutzbeauftragte bis hin zur Ausbildung zum gehobenen Feuerwehrtechnischen Dienst.

Alle Mitarbeiter verfügen mindenstens über eine B 3 Ausbildung mit Zusatzqualifikationen Zugführer F 4, Brandschutztechnikerlehrgang IDF NRW

Wir haben jahrelange Erfahrung mit Feuerwehr, Ordnungs- und Baubehörden sowie Berufsgenossenschaften.

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Dienstleistungen

Durchführen von Brandverhütungsschauen

Geprüfte Brandschutztechniker kontrollieren nach einem festgelegten Fristenplan und verfassen anschließend einen detaillierten und bebilderten Bericht über den aktuellen brandschutztechnischen Zustand des Gebäudes. Hierzu müssen nicht nur die aktuellen Gesetztes- und Verordnungstexte sowie anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt werden, sondern auch Rechtsvorschriften aus der Errichtungszeit des Gebäudes.

Wir führen für Städte und Gemeinden die Brandverhütungsschau nach § 26 BHKG durch.

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Externer Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.

Der Brandschutzbeauftragte soll die Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen können.

Er muss daher neben der persönlichen auch die fachliche Eignung besitzen.

Unter Umständen kann die Festsetzung einer Prämie beim Sachversicherer des Unternehmens berücksichtigt werden, wenn ein Brandschutzbeauftragter benannt ist.

Unser Brandschutzbeauftragter informiert Sie Umfassend.

Erstellen von Brandschutzordnungen 

Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet.

Entsprechend der DGUV Vorschrift 1 § 24 Absatz 5 und der DGUV Information 205-001 sind Unternehmen und Behörden zum Aushängen der  Informationsblätter, die unter anderem Angaben über Erste-Hilfe-Maßnahmen und Rettungseinrichtungen enthalten, verpflichtet.

Die Brandschutzordnung gliedert sich entsprechend der DIN 14096 in drei Teile.

Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung nach den gesetzlichen und betrieblichen Erfordernissen. 

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Brandschutzhelferschulung

Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände vom November 2012 fordert von jedem Arbeitgeber die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Unter 6.2 der ASR A2.2 Abs. 2 und 3 ist folgendes zu lesen:
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Bei normaler Gefährdung ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend.

Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Besucher, Kunden, Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, so z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.

Wir bilden Ihre Mitarbeiter aus!

Eine praktische Feuerlöschübung mit Handfeuerlöschern mit unserem Brandsimulator ist Bestandteil der Ausbildung.

Erstellen von Flucht und Rettungsplänen / Feuerwehrplänen

Ein Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 dient der vereinfachten Vermittlung von Informationen über relevante Flucht- und Rettungswege, die Evakuierung und Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden sowie in festgelegten baulichen Anlagen.

Bei der Erstellung der Feuerwehrpläne sind neben der Darstellungsvorgaben aus der DIN 14095 die Anforderungen der zuständigen Behörde zu berücksichtigen.

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Dienstleistungen und Services

Wir bieten

  • tragbare sowie fahrbare Feuerlöscher

  • Brandmelder / Heimrauchmelder / Funkrauchmelder

  • Prüfung der Brandschutztüren und Tore

sowie Feststellanlagen​

  • Prüfung von Rauchwärmeabzuganlagen nach DIN/LBO/VDS

  • Prüfung von Wandhydranten und Steigleitungen

  • Kennzeichnungen und Beschilderungen nach ASR 1.3

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Referenzen / Partner

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Stadt Mechernich

Im Auftrag der Stadt Mechernich führen wir Brandschauen nach BHKG, sowie Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren durch.

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Technischer Brandschutz Service

Eine unsere Partnerfirmen für den Köln Bonner Raum.

Feuerlöscher

Rauchmelder

Wandhydranten

Rauch und Wärmeabzugsanlagen

Brandschutzhelferschulung

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Weide Brandschutz & Sicherheit

Feuerwehrlaufkarten
Feuerwehrpläne
Flucht und Rettungspläne 
Brandschutzhelferschulung

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DHL 

Deutsche Post / DHL Standort Kall
Feuerlöscher
Flucht und Rettungspläne

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Pflegeteam Wentland

Einweisung Kleinlöschgeräte
Feuerlöscher

Kontakt

Forellenweg 14, 53894 Mechernich

0163-6661122

Danke für's Absenden!

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